Maschinenfabrik Bermatingen GmbH & Co. KG (Mabe)
Mabe steht für die Produktlinien „ humus“ „Mabe“
GEWÄHRLEISTUNGSRICHTLINIE (INLAND+EXPORT)

Diese Richtlinie ist in der geänderten Form ab dem 01. Jan. 2010 für die Abwicklung mit der Maschinenfabrik Bermatingen GmbH& Co. KG gültig.

1) Gewährleistung

Bei Nutzung von Mabe-Produkten im Verbrauchsgüterbereich (privat), die direkt oder über den Mabe-Fachhandel verkauft wurden, beträgt die Gewährleistung ab dem Verkaufsdatum an den Endkunden 24 Monate.
Bei Nutzung von Mabe-Produkten im Investitionsgüterbereich (gewerblich) die direkt oder über den Mabe-Fachhandel verkauft wurden, beträgt die Gewährleistung ab dem Verkaufsdatum an den Endkunden 12 Monate.
Für Nachbesserungen durch autorisierte Werkstätten gelten 6 Monate. Bei gebrauchten Produkten, die direkt oder über den Mabe-Fachhandel verkauft wurden, beträgt die Gewährleistung ab dem Verkaufsdatum 6 Monate.

2) Anspruch im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung

Die Gewährleistung beschränkt sich auf den kostenfreien Ersatz defekter Teile (ohne Serviceleistungen).
Ausgenommen hiervon bleiben Verschleißteile, sofern diese nicht auf einen eindeutigen Materialfehler zurückzuführen sind:

  • Bei Land- und Kommunalmaschinen – Verschleißteile wie z.B.: Bowdenzüge,
    Keilriemen, Kupplungslamellen, Reifen, Filter, Zündkerzen, Kraftstofffilter, Ölfilter,
    Mähmesserklingen, Messermitnehmer, Hack- und Fräsmesser, Sichelmesser,
    Kehrbürsten, etc.

Schäden aufgrund mangelhafter Wartung und Pflege sind generell von der Gewährleistung ausgeschlossen. Eine regelmäßige Wartung und Reinigung des Produktes nach Angaben in der Mabe-Bedienungsanleitung sind unabdingbar und nachzuweisen. Schäden aufgrund nicht sachgemäß durchgeführter Wartungs- und Reinigungsarbeiten werden nicht als Gewährleistung anerkannt.

Die Bedienungsanleitung für das jeweilige Produkt sowie die Sicherheitshinweise müssen beachtet werden. Schäden, die aufgrund von Bedienungsfehlern, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, nicht genehmigten Veränderungen oder Benutzung von Zubehör, welches nicht von den Maschinenfabrik Bermatingen GmbH & Co. KG freigegeben ist, entstanden, können nicht als Gewährleistung anerkannt werden.

3) Gewährleistungsantrag

Es sind ausschließlich das Formular auf unserer Webseite www.rma.humus-mulchgeräte.de/…. Antragsformulare zu verwenden. Es können nur korrekt und vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden. Die, in der Folge beschriebenen Informationen sind zwingend notwendig.
Anträge ohne die geforderten Angaben oder nicht über die Webseite eingereichten Gewährleistungsanträge können nicht bearbeitet werden.

Gewährleistungsanträge müssen spätestens 10 Kalendertage nach Ausführung der Reparatur bzw. nach Feststellung des Schadens bei uns eingehen. Wird diese Frist überschritten, kann eine Bearbeitung des Gewährleistungsantrages nicht mehr erfolgen.

4) Ersatzteile

Es ist sicherzustellen, dass nur Original-Mabe-Ersatzteile und Original-Mabe-Zubehör verwendet werden, die direkt oder beim Mabe-Fachhändler bezogen werden können. Werden andere als Original-Mabe-Ersatzteile oder Original-Mabe-Zubehör verwendet ist der Gewährleistungsanspruch verwirkt.
Die Gewährleistung für Original Mabe-Ersatzteile entspricht bei nachgewiesenem Einbau durch einen Mabe-Fachhändler bei Privatkunden 24 und bei gewerbemäßiger Nutzung 12 Monate. Für Verschleißteile gilt die, in Punkt 2, genannte Einschränkung.
Bei Anträgen, die sich auf Ersatzteillieferungen oder Gewährleistungsreparaturen beziehen, bitten wir Sie, zur Prüfung die betreffenden Teile mit beiliegendem Rücklieferschein an uns zurückzusenden.

Abwicklung
Ersatzteile auch für Gewährleistung, werden grundsätzlich gegen Rechnung versandt. Im Fall einer positiven Beurteilung des Gewährleistungsantrags durch die Kundendienstleitung erhalten Sie eine entsprechende Gutschrift.
Sollte ein Mabe-Ersatzteil für Gewährleistungsreparaturen kurzfristig (2 Werktage) nicht lieferbar sein und Sie verwenden zur Schadensbehebung ein Original Mabe-Ersatzteil aus Ihrem Lagerbestand, so erfolgt eine kostenlose Ersatzlieferung unsererseits nach Wiederverfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit durch den Mabe-Kundendienst. Sollte ein Ersatzteil nicht mehr lieferbar (NML) sein, wird der von Ihnen gezahlte Einkaufspreis erstattet.

5) Motor – kraftstoffbetrieben

Wird der Gewährleistungsantrag bei uns gestellt, wird der Antrag bei Bedarf zur Entscheidung an die jeweiligen Motorenhersteller weitergeleitet. Die Gewährleistungsgutschrift erfolgt nach Entscheid des Motorenherstellers.

Mit dem Motorenhersteller ist eine direkte Gewährleistungsabwicklung vereinbart. Die Gewährleistungsunterlagen liegen dem Motor bzw. dem Mulchgerät bei. Zur einfacheren Abwicklung können Sie den Gewährleistungsantrag direkt beim Hersteller einreichen.

6) Gelenkwellen

Wird der Gewährleistungsantrag bei uns gestellt, wird die der Antrag bei Bedarf zur Entscheidung an die jeweiligen Hersteller weitergeleitet. Die Gewährleistungsgutschrift erfolgt nach Entscheid des Gelenkwellen-Herstellers.

Mit dem Hersteller der Gelenkwelle ist eine direkte Gewährleistungsabwicklung vereinbart. Die Gewährleistungsunterlagen liegen der Gelenkwelle bzw. dem Mulchgerät bei. Zur einfacheren Abwicklung können Sie den Gewährleistungsantrag direkt beim Hersteller einreichen.

7) Sonstiges

 Regelungen für Händler im Land- und Kommunalmaschinenbereich
Die Vergütung für die Arbeitszeit beträgt 50,- €/Std. Mit diesem Arbeitszeit-Vergütungssatz sind auch die Bearbeitungskosten für die Gewährleistungsabwicklung und anfallende Fahrtkosten abgegolten.

Dieser wird jährlich von den Maschinenfabrik Bermatingen GmbH & Co. KG überprüft und ggf. angepasst.

Maschinenfabrik Bermatingen GmbH & Co. KG, den 15. Febr. 2017.